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Die BEG gehört zur Klimaschutzstrategie Deutschlands und hat zum Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Baugewerbe deutlich zu verringern. Dies erfolgt, indem Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und die Verwendung erneuerbarer Energien zu steigern. Zur BEG gehören drei Teilprogramme:
Fördert die energetische Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden.
Unterstützt die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden.
Fördert einzelne energetische Maßnahmen, wie z.B. den Austausch von Heizungen oder die Verbesserung der Wärmedämmung.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften können Fördermittel für energetische Sanierungen und Neubauten beantragen.
Gewerbliche Unternehmen, die energetische Maßnahmen an ihren Betriebsgebäuden durchführen möchten, sind ebenfalls förderberechtigt.
Auch öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können von den BEG-Förderprogrammen profitieren.
Die BEG-Unterstützung beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die einen Beitrag zur Verringerung des Energieverbrauchs von Gebäuden und zur Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Zu den unterstützten Maßnahmen zählen:
Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken: Verbesserte Wärmedämmung reduziert den Heizenergiebedarf und erhöht den Wohnkomfort.
Moderne, energieeffiziente Fenster und Türen tragen zur Reduzierung des Wärmeverlustes bei.
Der Austausch alter Heizsysteme durch effiziente und umweltfreundliche Heizungen, wie z.B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.
Kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung verbessern das Raumklima und senken den Energieverbrauch.
Installation von Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und anderen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Je nach einem bestimmten Programm kann der Antrag auf BEG-Unterstützung entweder über das Online-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Vor der Antragstellung ist es von großer Bedeutung, dass ein Energieberater einbezogen wird, um die geplanten Maßnahmen zu bewerten und die Förderfähigkeit zu bescheinigen.
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AW BAU- UND WOHNKONZEPT
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